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Neue Regelung bei Förderungen ab 1. Juli 2010

 

In Oberösterreich wurden neue Förderungen für Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Anschluss an Fern- und Nahwärme, Solaranlagen für Privathaushalte und Landwirte beschlossen (gültig ab 1. Juli 2010).

 

Pellets- und Hackgutheizungen

Neuanlage: max. 1.700 Euro
Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner): max. 2.200 Euro
Erneuerung einer alten Biomasseheizung (zumindest 15 Jahre): max. 500 Euro

 

Scheitholzheizungen

Neuanlage: max. 1.000 Euro
Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner): max. 1.500 Euro
Erneuerung einer alten Biomasseheizung (zumindest 15 Jahre): max. 500 Euro

 

Landwirtschaftliche Hackgutheizungen

Neuanlage: max. 2.700 Euro
Umstellung einer fossilen Altanlage (Öl, Gas, Kohle, Allesbrenner): max. 3.200 Euro
Erneuerung einer alten Biomasseheizung (Zumindest 15 Jahre): max. 500 Euro

Förderung für solare Hackguttrocknungsanlagen und Kleinpelletieranlagen
(mit überbetrieblicher Nutzung): 20 %, maximal 2.700 Euro

 

 

Quelle: Land OÖ. Alle Angaben ohne Gewähr.

 

 

   
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