Seit 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft.
Wesentliche Veränderungen bei Biomasseanlagen:
Die Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln wurde wieder eingeführt. Es können nur Anträge für Scheitholzvergaserkessel gestellt werden, die besonders geringe Staubemissionen nachweisen können. Als Fördervoraussetzung muss ein Grenzwert für Staubemissionen auf dem Prüfstand von max. 15 mg/m³ eingehalten werden. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
Alle bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich.
Hinweis: Es sind nur solche Anlagen förderbar, die einem Gebäude dienen, für das bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte (Gebäudebestand). Anlagen in oder auf Neubauten werden nicht gefördert.
Die Förderhöhen auf einen Blick (als PDF zum Download):
| Maßnahme |
Basisförderung |
Bonusförderung3,4 |
Innovationsförderung5 |
|
Pelletkessel 1a) 5 kW bis max. 100 kW |
36 Euro/kW,
mind. 2000 Euro |
600 Euro oder
0,5 x Basisförderung
|
500 Euro je Maßnahme |
|
Pelletkessel 1a) mit neu errichtetem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW
5 kW bis max. 100 kW |
36 Euro/kW,
mind. 2500 Euro | ||
|
Hackschnitzelanlage 1b) mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW
5 kW bis max. 100 kW |
5 kW bis max. 100 kW
pauschal 1000 Euro pro Anlage | ||
|
Scheitholzvergaserkessel 2) mit einem Pufferspeicher von mind. 55 l/kW
5 kW bis max. 100 kW |
pauschal 1000 Euro pro Anlage |
Der Kombinationsbonus oder der Effizienzbonus kann zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden. Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar.
Pelletöfen (Warmluftgeräte) sind nicht förderfähig.
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 15. März 2011.
1a) Unter die Pelletkessel fallen auch Kombinationskessel zur Verbrennung von Holzpellets und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.
1b) Unter die Holzhackschnitzelanlagen fallen auch Kombinationskessel zur Verbrennung von Holzhackschnitzeln und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.
2) Es sind nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel förderfähig (staubförmige Emissionen: 15 mg/m ).
3) Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus von 600 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solaranlage installiert wurde. Der Bonus beträgt bis zum 30.12.2011 600€ (Tag des Antragseingangs), ab dem 31.12.2011 beträgt der Bonus 500 €.
4) Effizient im Sinne dieser Vorschrift sind Wohngebäude, die die Höchstwerte für den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT´ nach Anlage 1 Tabelle 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um mind. 30% unterschreiten oder die den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT´ eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung, mit der in Tabelle 1 Anlage 1 der Energieeinsparverordnung 2009 angegebenen technischen Referenzausführung um mind. 30% unterschreiten. Für Nichtwohngebäude wird kein Effizienzbonus gewährt.
5) Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung des Wärmeertrags durch Abgaskondensation (Effizienzsteigerung) und/oder zur Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel (Abgasminderung).
Das neue Antragsformular steht unter folgendem Link zum Download bereit:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/formulare/index.html
Herstellererklärungen
Die neuen Herstellererklärungen für FHG Turbo 3000 und FHG Turbo Eco folgen in Kürze.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den für Sie zuständigen Fröling Gebietsvertreter oder unter:
| Telefon: | (06196) 908-625 | |||
| Fax: | (06196) 908-800 | |||
| E-Mail: | Kontaktformular | |||
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