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Förderungen 2007 in Deutschland

 

 
Bitte entnehmen Sie dazu jeweils die aktuellen Infos der Bafa: www.bafa.de
 
Zusammengefasst gelten folgende Richtlinien (Auszug):
 

Erneute Antragstellung für im Jahr 2006 abgelehnte Vorhaben

Antragsteller, die im Jahr 2006 bereits einen Förderantrag beim BAFA gestellt hatten und wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurden, können im Jahr 2007 (spätestens bis zum 31. Juli 2007) einen erneuten Antrag auf Förderung stellen. Zugelassen ist die erneute Antragsstellung auch für diejenigen Antragsteller, die ohne den Ablehnungsbescheid des BAFA abzuwarten, bereits mit der Investition begonnen hatten.

 

Bei der erneuten Antragstellung muss die Investition abgeschlossen sein. Zusammen mit dem Antrag ist der vollständige Verwendungsnachweis vorzulegen. Das BAFA stellt die erforderlichen Antragsformulare bereit. Die Fördersätze für diese Anträge orientieren sich an denen der Förderrichtlinien vom 12. Juni 2006.

Neues Antragsverfahren für erstmals gestellte Anträge

Ab 2007 wird im Bereich der „Basisförderung“ auf ein vereinfachtes, bürgerfreundliches und effizienteres Förderverfahren umgestellt. Für den Antragsteller entfällt die bisherige Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer– und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim BAFA zu stellen.

 

Die Basisförderung umfasst ... von automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und von handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung. Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.

Anträge können ab dem 15. März 2007 gestellt werden.

 

Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss daher zukünftig nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird.

 

Zusammen mit dem Antrag sind Unterlagen zum Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage zu erbringen. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Für Antragsteller, die ihre Anlage im Zeitraum vom 16. Oktober 2006 bis 31. März 2007 betriebsbereit installiert haben, endet die Antragsfrist erst am 30. September 2007.

 

 

Herstellererklärungen zur Ergänzung der Antragsformulare:

 

 

Fröling Scheitholzkessel FHG Turbo Eco / 3000
 

 Nennwärmeleistung

 

 

 

 

 

 

Herstellererklärung

 

15 kW

 

 

 

 

 

   
 

20 kW

 

 

 

 

 

   
 

30 kW

 

 

 

 

 

   
               
Fröling Pelletskessel P2
 

 Einsatzbereich

     

 

 

Herstellererklärung

 

bis 10 KW

 

 

   

 

   
 

bis 15 kW

  

 

 

       
 

bis 20 kW

 

 

   

 

   
 

bis 25 kW

 

 

   

 

   
               

Fröling Turbomatic / Brennstoff Hackgut

 

 Nennwärmeleistung

         

Herstellererklärung

 

28 kW

 

 

   

 

   
 

35 kW

 

 

   

 

   
 

48 kW

 

 

   

 

   
 

55 kW

 

 

   

 

   
 

85 kW

 

 

   

 

   
 

100 kW

 

 

   

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

               

Fröling Turbomatic / Brennstoff Pellets

 

 Nennwärmeleistung

         

Herstellererklärung

 

28 kW

 

 

   

 

   
 

35 kW

 

 

   

 

   
 

48 kW

 

 

   

 

   
 

55 kW

 

 

   

 

   
 

85 kW

 

 

   

 

   
 

100 kW

 

 

   

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nähere Auskünfte zum Förderprogramm erhalten Sie bei den für Sie zuständigen Fröling Gebietsvertreter oder unter:

 

 

  Telefon:   (06196) 908-625  
  Fax:   (06196) 908-800  
  E-Mail:   Kontaktformular  
  Internet:   http://www.bafa.de/  

 

Alle Angaben ohne Gewähr!

 

 

   
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