Für Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Vereine:
Förderung von Holzheizungen
Bis zum 31. Dezember 2025 können Unternehmen, sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen, landwirtschaftlichen Betrieben sowie Vereinen und konfessionelle Einrichtungen in Österreich Förderungen für klimafreundliche Biomasseheizungen beantragen. Unterstützt wird sowohl die Neuerrichtung als auch der Austausch einer bestehenden fossilen oder nicht-fossilen Altanlage durch eine klimafreundliche Biomasseheizung.
Die Förderhöhe für Heizsysteme unter 100 kW liegt, abhängig von der Nennwärmleistung der Anlage, zwischen € 4.000,- und € 12.000,- (max. 50 % der förderfähigen Kosten). Die Förderhöhe für Heizsysteme über 100 kW liegt, abhängig von der Nennwärmleistung der Anlage, zwischen € 30.000,- und € 295.000,- (max. 45 % der förderfähigen Kosten).

