Förderungen in Österreich
Ausblick auf die Förderung 2027
Nach aktuellem Stand wird eine erneute Registrierung für die Förderprogramme voraussichtlich ab 1. Jänner 2027 möglich sein. Sobald uns nähere Informationen zu den Förderbedingungen und dem Registrierungsstart vorliegen, informieren wir Sie hier auf unserer Website.
Möchten Sie rechtzeitig informiert werden? Gerne benachrichtigen wir Sie per E-Mail, sobald neue Informationen verfügbar sind. Senden Sie uns dazu einfach Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse. Wir nehmen Sie unverbindlich in unseren Informationsverteiler auf.
Sanierungsoffensive 2026 beendet
Die Bundesförderung im Rahmen der Sanierungsoffensive 2026 ist beendet. Eine Antragstellung für diese Förderung ist nicht mehr möglich. Bereits eingereichte Anträge und bestehende Registrierungen bleiben von der Beendigung der Förderung unberührt.
Gerne beraten wir Sie zu aktuellen Landesförderungen in Ihrem Bundesland!
Förderung "Sauber heizen für alle" beendet
Die soziale Zusatzförderung „Sauber Heizen für alle“ wurde beendet. Eine Registrierung oder Antragstellung für diese Förderung ist nicht mehr möglich.
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Landesförderungen
Profitieren Sie von regionalen Fördermöglichkeiten – hier finden Sie die Landesförderungen der einzelnen Bundesländer im Überblick. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Förderbedingungen sowie zur Antragstellung erhalten Sie über die untenstehenden Links. Natürlich stehen wir Ihnen auch jederzeit persönlich zur Seite!
Förderung in den einzelnen Bundesländern:
Oberösterreich: bis zu € 3.200,-
Kärnten: bis zu € 3.000,-
Niederösterreich: bis zu 20 %
Salzburg: bis zu € 3.000,-
Wien: bis zu € 8.000,-
Vorarlberg: bis zu € 3.000,-
Förderung für Unternehmen, Vereine und Gemeinden
Unternehmen, sonstigen unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie alle Gemeinden in Österreich können eine Förderungen für klimafreundliche Biomasseheizungen ab 100 kW beantragen. Unterstützt wird der Austausch einer bestehenden fossilen Anlage durch eine klimafreundliche Biomasseheizung.
Für die ersten 100 kW liegt die Förderung bei einer Grundpauschale von € 13.500,- . Die Förderhöhe für Heizsysteme über 100 kW bis 500 kW liegt bei € 200,- pro kW Nennwärmleistung, jedes weitere kW wird mit € 120,- gefördert (max. 45 % der förderfähigen Kosten).
Regionaler Ressourcenzuschlag: Wenn mit mindestens 80% regional aufgebrachter Biomasse (Einzugsbereich bis 50 km) geheizt wird, gibt es zusätzlich € 30,- pro kW Nennwärmleistung.
Weiter Informationen finden Sie unter www.umweltfoerderung.at
Steuerbonus
Jetzt umsteigen und den neuen Heizkessel von der Steuer absetzen. Über den Zeitraum von fünf Jahre können jährlich € 400,- als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Demnach werden in Summe € 2.000,- steuerlich wirksam.
Für Sie persönlich
Information & Beratung
Sie wünschen Infos zu einem Produkt, oder haben eine allgemeine Frage zum Unternehmen? Jetzt mittels unserem Online-Kontaktformular Information/Beratung anfordern.