AGB

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1 Präambel

1.1
Die Lieferbedingungen gelten, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben.

1.2
Die nachfolgenden Bestimmungen über Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für Leistungen. Für Montagearbeiten gelten ergänzend die Montagebedingungen in Anlehnung des Fachverbandes der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs.

2 Vertragsabschluss

2.1
Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir nach Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung absenden oder wenn die Ware unverzüglich nach Bestelleingang an den Käufer geliefert wird. In letzterem Fall gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

2.2
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die durch Änderungen oder Vertragsannullierungen entstandenen Kosten sind vom Käufer zu tragen. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich, wenn diese von uns schriftlich anerkannt werden.

2.3
Es steht uns frei, die Annahme von Bestellungen und Aufträgen ohne Angabe von Gründen binnen 7 (sieben) Werktagen ab Eingang der Bestellung abzulehnen. In diesem Falle werden allenfalls vom Besteller geleistete Anzahlungen zurückerstattet.

2.4
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für unsere Produkte – sofern sich aus dem konkreten Auftrag keine andere schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden ergeben sollte – ausschließlich Brennstoffe gem. EN ISO 17225 verwendet werden dürfen. Insbesondere bei Hackgutkessel sind ausschließlich Holzhackschnitzel gem. EN ISO 17225 Teil 4 Klasse A1 / P16S-P31S zu verwenden. Bei Verwendung anderer Brennstoffe kann die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht bzw. nicht dauerhaft sichergestellt werden.

3 Lieferfrist

3.1
Liefertermine sind stets unverbindlich.

3.2
Erst nach fruchtlosem Verstreichen einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist (von mindestens 8 Wochen) ist der Käufer bei Lieferverzug zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.3
Für die Dauer folgender, von uns nicht beeinflussbarer Umstände, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, gilt die Lieferzeit als unterbrochen: Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung (auch infolge ungewöhnlicher Preiserhöhungen), Betriebsstörungen, Streiks oder Aussperrungen beim Verkäufer oder dessen Vorlieferanten, Verzögerungen und/oder Ausfälle aufgrund von Pandemien und anderen Fällen von höherer Gewalt (Katastrophen u.ä.).

3.4
Dauern die unter Punkt 3.3 angeführten Gründe länger als 8 Wochen, so sind wir berechtigt, ohne Angabe weiterer Gründe vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer Anspruch auf Nachlieferung oder Schadenersatz hat.

3.5
Wird eine termingemäß fertiggestellte Ware vom Käufer nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt übernommen, so kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Die Verpflichtung des Käufers zur Bezahlung des Kaufpreises bleibt aufrecht. Außerdem steht uns das Recht der Rechnungslegung zu.

3.6
Wir sind berechtigt, Teil- und Vorauslieferungen durchzuführen.

3.7
Sollten vom Käufer für die Lieferung zu erfüllende Voraussetzungen nicht vertragsgemäß geschaffen werden, beginnen allfällige Lieferfristen nicht zu laufen und allfällige Vereinbarungen über Konventionalstrafen und sonstige Vertragsstrafen werden hinfällig.

4 Preise

4.1
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Preise vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria ermittelte Jahresdurchschnittswert des Verbraucherpreisindex 2010 (Basisjahr 2010), der aus den ermittelten Monatswerten hervorgeht oder ein an seine Stelle tretender Index.

4.2
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegende aktuelle Indexzahl des Jahresdurchschnittswertes. Sollte bis zur Lieferung bzw. Durchführung ein neuer Verbraucherpreisindex des abgeschlossenen Kalenderjahres vorliegen, so kommt dieser zur Anwendung. Daraus geht hervor, dass eine Neufestsetzung der Preise zu Gunsten bzw. zu Lasten des Käufers grundsätzlich im Kalenderjahresintervall vorgenommen wird. Leistungen innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss werden immer zum Preis laut Vertragsabschlusszeitpunkt in Rechnung gestellt. Neu festgelegte Preise werden auf ganze Euros aufgerundet.

4.3
Grundsätzlich gelten die im Kaufangebot festgesetzten Preise für einen Zeitraum von 6 (sechs) Wochen ab dem Datum der Angebotslegung. Der Verkäufer behält sich im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen und des kaufmännischen Verkehrs das Recht vor, bei einer Bestellung, die später als 6 (sechs) Wochen ab Angebotslegung einlangt und bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 8 (acht) Wochen, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Preissteigerungen (insbesondere Material-, Rohstoff- und Energiepreiserhöhungen) zu erhöhen und anzupassen.

5 Abnahme der Lieferung und Inbetriebnahme

5.1
Wird vom Käufer eine Abnahmeprüfung eines Liefergegenstandes gewünscht, so ist dies beim Verkaufsabschluss in schriftlicher Form festzuhalten. Hat die Abnahmeprüfung die vertragskonforme Ausführung des Liefergegenstandes ergeben, so ist diese von beiden Vertragsparteien zu bestätigen.

5.2
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei der Übernahme sofort auf Vollständigkeit und allfällige Transportschäden zu überprüfen. Mängel sind vom Käufer oder dessen Übernehmer sofort am Lieferschein schriftlich geltend zu machen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware oder Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

5.3
Durch die Inbetriebnahme eines von uns gelieferten Gerätes durch uns selbst oder ein durch uns autorisiertes Unternehmen ändert sich in keinerlei Weise der Umfang unserer Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Käufer, sowie sie im Falle der Warenlieferung allein gegeben wäre.

5.4
Bei einer Inbetriebnahme und/oder Montage eines von uns gelieferten Gerätes durch den Käufer selbst oder ein vom Käufer autorisiertes Unternehmen ist der Käufer verpflichtet, die Montage- und Bedienungsanleitung sowie den Leistungsumfang und die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme und Montage gemäß dem Garantie- und Vorteilspass einzuhalten. Der Garantie- und Vorteilspass sowie die Montage- und die Bedienungsanleitung sind in der dem Gerät beiliegenden Produktionsinformationsmappe enthalten.

5.5
Der Käufer ist ggfs. verpflichtet, die dem Gerät beiliegende Produktionsinformationsmappe seinem Kunden zu übergeben respektive dafür Sorge zu tragen, dass sein Kunde Kenntnis von dieser Produktionsinformationsmappe erlangt.

6 Zahlung

6.1
Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist die Zahlung innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Fakturendatum ohne Abzug zu leisten.

6.2
Schuldbefreiende Wirkung kommt nur Zahlungen zu, die an ein von uns bekanntgegebenes Konto geleistet werden.

6.3
Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.

6.4
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 7,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verrechnen oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Bei Verbrauchern beträgt der Zinssatz 5%. Weitergehende Schadenersatzansprüche unsererseits werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen bleibt die Ware unser Eigentum.

7.2
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die Pflicht, den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

7.3
Werden von uns gelieferte Waren durch Weiterverarbeitung Teil eines neuen Produktes, so erwerben wir an den durch die Verarbeitung entstandenen neuen Produkten Miteigentum im Verhältnis des Lieferwertes unserer Erzeugnisse zum neu entstandenen Produkt.

7.4
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind bereits jetzt an uns abgetreten.

7.5
Der Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehalts nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes zu verständigen.

8 Gewährleistung

8.1
Die Gewährleistungsdauer (beginnend mit Lieferung) beträgt für

  • bewegliche Güter oder Teile max. 2 (zwei) Jahre bzw. 5000 (fünftausend) Betriebsstunden.
  • nicht bewegliche Güter oder Teile max. 3 (drei) Jahre bzw. 7500 (siebentausendfünfhundert) Betriebsstunden.

8.2
Für diejenigen Teile einer Ware, welche von einem Unterlieferanten bezogen wurden, haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche, es sei denn, die Lieferung des Unterlieferanten ist Teil der von uns geschuldeten Leistung gewesen.

8.3
Ist der Käufer Unternehmer, muss er Mängel bei sonstigem Ausschluss jedes Rechtsanspruches unverzüglich bzw. spätestens innerhalb von 3 (drei) Werktagen (nach Entdeckung des Mangels) schriftlich geltend machen.

8.4
Dem Verkäufer muss die Möglichkeit eingeräumt werden, den gemeldeten Mangel zu prüfen und als solchen anzuerkennen. Der Verkäufer entscheidet, ob er den Mangel selbst behebt oder durch einen autorisierten Dritten beheben lässt. Er entscheidet weiters

  • die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachzubessern oder
  • sich die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden zu lassen oder
  • die mangelhaften Teile oder die mangelhafte Ware zu ersetzen.

8.5
Für kostenlos gelieferte Ersatzteile und Nachbesserungen gilt die gleiche Gewährleistungsdauer wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch zeitlich begrenzt bis zum Ende der Gewährleistungszeit für den ursprünglichen Liefergegenstand. Aus- tauschteile gehen in unser Eigentum über und sind kostenfrei an uns zu versenden.

8.6
Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Verkäufer nur dann aufzukommen, wenn er vorher hierzu seine schriftliche Zustimmung gegeben hat.

8.7
Die Leistungsbeschreibung ist ein Teil des Liefergegenstandes und für einen ordnungsgemäßen Betrieb unabdingbar. Gegenstände der Leistungsbeschreibung sind: Betriebshandbuch (Bedienungs- und Montageanleitung) und/oder Betriebsbedingungen für den Liefergegenstand, Wartungs- und Serviceplan, einzuhaltende rechtliche Rahmenbedingungen und techn. Richtlinien des Verkäufers. Die Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen bzw. bei bestimmungsgemäßer Verwendung und bei normalem Gebrauch auftreten. Für dem Käufer im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir im Höchstmaß des bei uns bestellten Auftragswertes und nur bei eigenem grobem Verschulden oder grobem Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften. Bei Unternehmergeschäften ist der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat bei Unternehmergeschäften der Geschädigte zu beweisen.

8.8
Die Gewährleistungspflicht gilt insbesondere nicht für Mängel, die beruhen auf: schlechter Aufstellung durch den Käufer oder dessen Beauftragten, schlechter Instandhaltung, normaler Abnützung (auch ein normaler, natürlicher Verschleiß von feuerfesten Auskleidungen, wie etwa geringer Oberflächenabtrag, Kantenabtrag, Rissbildung, etc. die zu keiner Funktionsstörung führen), schlechten oder ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgeführten Reparaturen oder Änderungen durch eine andere Person als uns, unsere Beauftragten oder autorisierten Fachbetriebspartner und auf Verschleißteilen und Betriebsstoffen (Schamotte, Dichtungen, Roste, Einhängebleche, Schutzanoden, Filter, Öle u.ä.). Unsere Gewährleistungspflicht umfasst ferner keine Schäden, die durch Luftverunreinigungen infolge starken Staubanfalls, durch aggressive Dämpfe, Ungeziefer- oder Nagerbefall, durch Aufstellung in ungeeigneten Räumen (z.B. Waschküchen oder Hobbyräume) oder durch Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangels entstanden sind.

9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1
Für Lieferung und Zahlung gilt im Geschäftsverkehr mit Unternehmern als Erfüllungsort der Sitz des Lieferwerkes, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Für Kunden mit einem außerhalb der Europäischen Union gelegenem Wohnsitz ist der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ausschließlich das sachlich für 4710 Grieskirchen/Österreich zuständige Gericht. Kunden mit einem Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union können für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, das Gericht des Ortes, an welchem wir unseren Firmensitz haben, geltend machen.

9.2
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrage ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Lieferwerkes sachlich zuständige Gericht.

9.3
Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen.

9.4
Der Vertrag unterliegt im Geschäftsverkehr mit Unternehmern österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Im Übrigen gilt das am Wohnsitz des Käufers geltende Recht.

9.5
Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Kunden gilt Österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtes. Gegenüber Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU gilt dies jedoch nur insoweit, als dem Kunden nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, indem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

10 Technische Werte

10.1
Die in unseren Prospekten, Katalogen, Abbildungen, technischen Unterlagen, Preislisten etc. enthaltenen techn. Daten über Maße, Gewichte, Leistungen und Betriebskosten etc. sind annähernde Angaben und daher unverbindlich.

10.2
Abweichungen in der Konstruktion und in Bezug auf vorgelegte Muster bleiben vorbehalten.

11 Haftung und Folgeschäden

11.1
Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für jede Art wirtschaftlichen Schadens ist ausgeschlossen.

12 Anlagensoftware

12.1
Steuerungs- und Regelprogramme, die den Betrieb der gelieferten Anlage regeln, bleiben in unserem Eigentum oder im Eigentum des jeweiligen Lieferanten. Mit der vollständigen Bezahlung des apparativen Lieferumfanges erhält der Käufer ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für sein anlagenbezogenes Steuerprogramm.

13 Gefahrenübergang

13.1
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware „ab Werk“ (EXW) als verkauft (abholbereit).

13.2
Im Übrigen gelten im Geschäftsverkehr die INCOTERMS in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

14 Sonstiges

14.1
Der Verkäufer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln und zu überarbeiten.

14.2
Die Parteien verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung des ihnen aus den Geschäftsbeziehungen zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.

14.3
Die Genehmigung für den Einbau des Verkaufsgegenstandes muss vom Bauherrn oder Käufer bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.

14.4
Bauteile werden nur in einwandfreiem Zustand, unter Verrechnung einer 10%-igen Bearbeitungsgebühr innerhalb 4 (vier) Wochen ab Liefertermin zurückgenommen. Für eine Anlage gefertigte Sonderbauteile können nicht zurückgenommen werden.

15 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

15.1
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

15.2
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

15.3
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fröling Heizkessel- und Behälterbau Ges.m.b.H., A 4710 Grieskirchen, Industriestraße 12, Telefon +43 (0) 7248/606-0, Fax +43 (0) 7248/606-600, E-Mail: kundendienst@froeling.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, ein Fax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

15.4
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (www.froeling.com) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

15.5
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

15.6
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

15.7
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

15.8
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen, wenn wir – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben oder die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde.

15.9
Das Widerrufsrecht besteht weiters nicht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat.
Muster-Widerrufsformular:
An: Fröling Heizkessel- und Behälterbau Ges.m.b.H., A-4710 Grieskirchen, Industriestraße 12
Fax: +43 (0)7248/606-600, E-Mail: info@froeling.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s), Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier), Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen

15.10
Umbauten dürfen nur durch den Fröling Kundendienst oder von autorisierten Fröling Partnerbetrieben durchgeführt werden.

16 Garantie

16.1
Bei Abschluss eines Wartungsvertrages (Wartungsvereinbarung X10+, X10, X5 u. X2) gewähren wir eine Herstellergarantie gemäß Seite 2 (Punkt 1.) unseres Garantie- und Vorteilspasses sowie eine 5 (fünf) bzw. 10 (zehn) Jahre währende Garantie für im Zuge der Wartung erbrachte Arbeitsleistungen und der für die Wartungsarbeiten verwendeten Materialien.

16.2
Ohne Wartungsvereinbarung gilt die gesetzl. Gewährleistung beginnend mit Lieferung (siehe Punkt 8).

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Kontakt

Fröling Heizkessel- und Behälterbau Ges.m.b.H.
Industriestraße 12 | A – 4710 Grieskirchen

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Fröling ist Pionier bei modernen Holzheizsystemen. Sei es die bahnbrechende Erfindung des modernen Scheitholzkessels mit Hochtemperaturverbrennung, die Hackgutfeuerung mit Lambdatechnologie oder die Entwicklung international ausgezeichneter Pelletskessel: Die Handschrift kommt von Fröling.

Eine Vielzahl von international namhaften Qualitätsauszeichnungen unterstreicht unser nachhaltiges Streben nach effizienten Lösungen.

Allgemeine Fragen
Kundendienst, Störungen

Heizen mit Biomasse

Fröling beschäftigt sich seit sechzig Jahren mit der effizienten Nutzung des Energieträgers Holz. Heute steht der Name Fröling für moderne Biomasseheiztechnik. Unsere Scheitholz-, Hackgut- und Pelletskessel sind europaweit erfolgreich im Einsatz. Sämtliche Produkte werden in den firmeneigenen Werken in Österreich und Deutschland gefertigt. Unser dichtes Service-Netzwerk bürgt für eine rasche Betreuung.