Vom Bund gibt es nach wie vor die Förderung für den Austausch von über 15 Jahre alten Holz- und Pelletskesseln.
Diese Unterstützung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und beträgt bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten.
Die Förderobergrenze liegt bei € 5.000,-.
Die Registrierung und Antragstellung ist ausschließlich online unter www.umweltfoerderung.at möglich.


