Förderungen in Österreich
Sanierungsoffensive 2026 - bis zu € 8.500 Bundesförderung
Der Bund unterstützt ab Oktober 2025 den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf moderne, erneuerbare Heizlösungen.
Im Rahmen der Initiative „Sanierungsoffensive 2026“ gibt es bis zu 30% bzw. maximal € 8.500 Bundesförderung für den Einbau einer umweltfreundlichen Biomasseheizung. Eine Kombination der Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich, je nach Bundesland sind bis zu
€ 16.500 Förderung möglich.
Wer wird gefördert?
Private Haushalte, die von Öl-, Gas- oder Kohleheizungen auf eine klimafreundliche Biomasseanlage umsteigen. Gefördert werden ausschließlich Leistungen, die ab dem 03. Oktober 2025 erbracht wurden.
Energieberatung erforderlich
Die Vorlage eines Energieberatungsprotokolls ist bei Registrierung vorzulegen. Sparen Sie Zeit und starten Sie bereits jetzt mit der Energieberatung.
Die Registrierung ist voraussichtlich ab November 2025 möglich. Auf www.sanierungsoffensive.gv.at können Sie sich mit Ihrer Mail-Adresse vormerken – so werden Sie informiert, wenn die Registrierung möglich ist.
Sauber heizen für alle - Registrierung noch bis 31.12.2025 möglich
Die soziale Zusatzförderung des Klimaschutzministeriums „Sauber Heizen für alle” unterstützt
einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf klimafreundliche Holzzentralheizung. Die Förderung beträgt bis maximal 100 % der förderungs-fähigen Investitionskosten. Einreichen können Gebäudeeigentümer/innen eines Ein-/ Zweifamilienhaus oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort und einem Monatseinkommen von bis zu € 1.904,- netto (Einpersonenhaushalt) bzw. € 3.998,- netto (Familie mit zwei Kindern).
Bis zu 50% Förderung für Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Vereine
Bis zum 31. Dezember 2025 können Unternehmen, sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen, landwirtschaftlichen Betrieben sowie Vereinen und konfessionelle Einrichtungen in Österreich Förderungen für klimafreundliche Biomasseheizungen beantragen. Unterstützt wird sowohl die Neuerrichtung als auch der Austausch einer bestehenden fossilen oder nicht-fossilen Altanlage durch eine klimafreundliche Biomasseheizung.
Die Förderhöhe für Heizsysteme unter 100 kW liegt, abhängig von der Nennwärmleistung der Anlage, zwischen € 4.000,- und € 12.000,- (max. 50 % der förderfähigen Kosten). Die Förderhöhe für Heizsysteme über 100 kW liegt, abhängig von der Nennwärmleistung der Anlage, zwischen € 30.000,- und € 295.000,- (max. 45 % der förderfähigen Kosten).
Steuerbonus
Jetzt umsteigen und den neuen Heizkessel von der Steuer absetzen. Über den Zeitraum von fünf Jahre können jährlich € 400,- als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Demnach werden in Summe € 2.000,- steuerlich wirksam.
Bundesförderung für den Austausch bestehender Holzheizungen mit 01.07.2025 beendet
Die Förderungsaktion Tausch erneuerbarer Heizungssysteme wurde mit 01.07.2025 beendet. Eine neue Registrierung ist daher nicht mehr möglich.
Sie haben sich bereits erfolgreich registriert? Dann haben Sie ab Registrierung nunmehr 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen! Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel für Sie bereits reserviert.
Sanierungsoffensive wurde mit 31.12.2024 beendet
Das Budget der Sanierungsoffensive „Raus aus Öl und Gas“ ist ausgeschöpft und neue Registrierungen bzw. Antragstellungen sind nicht mehr möglich.
Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel natürlich für Sie reserviert. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen.
Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf dieser Frist.
Die soziale Zusatzförderung des Klimaschutzministeriums „Sauber Heizen für alle” läuft weiter und kann derzeit noch immer beantragt werden.
Ihr regionaler Ansprechpartner
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Landesförderungen
Profitieren Sie von regionalen Fördermöglichkeiten – hier finden Sie die Landesförderungen der einzelnen Bundesländer im Überblick. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Förderbedingungen sowie zur Antragstellung erhalten Sie über die untenstehenden Links. Natürlich stehen wir Ihnen auch jederzeit persönlich zur Seite!
Förderung in den einzelnen Bundesländern:
Oberösterreich: bis zu € 3.200,-
Niederösterreich: bis zu 20 %
Salzburg: bis zu € 3.000,-
Wien: bis zu € 8.000,-
Vorarlberg: bis zu € 3.000,-
Steiermark: bis zu € 3.000,-
Für Sie persönlich
Information & Beratung
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