BAFA Förderung bis zu 45% der Gesamtinvestitionssumme
Bei Heizungstausch auf eine moderne Biomasse-Anlage (Pellet-, Hackgut- bzw. Scheitholzkessel) im Gebäudebestand erhält man einen Förderzuschuss auf die gesamte Investitionssumme von 35%, bei Austausch einer Ölheizung im Gebäudebestand wird 45% gefördert. Im Neubau bekommt der Kunde 35% Förderzuschuss bei Anlagen mit Brennwert oder Partikelabscheider.
Als förderfähige Kosten können die Anschaffungskosten (Biomasseheizkessel, Pufferspeicher, Lager- und Transportsysteme, ...), die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlage sowie Ausgaben für notwendige Umbaumaßnahmen (z.B. die Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen, Optimierung des Heizungsverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers) eingereicht werden.
Im Gebäudebestand:
35% Förderzuschuss bei Heizungstausch im Bestand
45% Förderzuschuss bei Austausch einer Ölheizung
Im Neubau:
35% Förderzuschuss bei Anlagen mit Brennwert oder Partikelabscheider
NEU! MAP-Förderung ab 2020 auch für Anlagen über 100 kW
Antragstellung über die Webseite der BAFA www.bafa.de.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem regionalen Gebietsleiter.
>> Merkblatt förderfähige Kosten